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Förderung von Vereinen nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Billigheim
Informationen Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 09.02.2010 die Änderung der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Billigheim beschlossen. In Zukunft werden auch Fördervereine mit 100 Euro pro Jahr unterstützt. Weiterhin dürfen die katholischen und evangelischen Kirchengemeinden einmal jährlich kostenfrei gemeindeeigene Räume bzw. das Michaelsheim im Teilort Billigheim benutzen.
Die Fördervereine werden gebeten, einen Aufnahmeantrag bei der Verwaltung zu stellen.


Alle bisher förderungsfähigen Vereine werden ebenso aufgefordert bis spätestens 31.03.2010 einen Antrag inklusive Anlagen bei der Gemeindeverwaltung einzureichen

Die Anlagen bestimmen sich wie folgt:

a) Musikvereine:
Vorlage einer durch den Blasmusikverband Odenwald-Bauland bestätigten Bestandsliste mit Stand vom 01.01.2010;

b) Gesangsvereine:
Vorlage einer Mehrfertigung der Bestandsliste mit Stand vom 01.01.2010 an den Badischen Sängerbund;

c) Faschingsvereine:
Mitteilung über die Anzahl der Mitglieder mit Stand zum 01.01.2010, aufgeteilt nach Elferräten und aktiven Garden;

d) Tennisvereine:
Vorlage einer Mehrfertigung der Bestandsliste für das Spieljahr 2010 an den Badischen Tennisverband mit Angabe der Anzahl der Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr;

e) Schützenverein Allfeld:
Vorlage einer Mehrfertigung der Bestandserhebung zum 01.01.2010 an den Badischen Sportbund mit Angabe der Anzahl der Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr;

f) Kampfsportvereine:
Vorlage einer Mehrfertigung der Bestandserhebung zum 01.01.2010 an den Sportbund mit Angabe der Anzahl der Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr;

Hinweise:
Wenn bis Fristende bestätigte Listen nicht rechtzeitig vorgelegt werden können, bitte bis zum 31.03.2009 vorsorglich Anträge stellen und den Anträgen unbestätigte Listen beifügen. Eine Auszahlung des Förderbetrages wird erst dann vorgenommen, wenn die Bestätigungen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind.

Für die Grundförderung brauchen folgende Vereine keinen Antrag stellen, da die Förderung pauschaliert gezahlt wird und nicht von der Anzahl der Vereinsmitglieder abhängt:
Wanderfreunde Billigheim-Elztal e.V., Kleintierzuchtverein, Reservistenkameradschaft, Mutter-Kind-Kreis Billigheim, Turnverein Waldmühlbach, DRK.

 
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